Zuschläge
Einführung
In der Reinigungsbranche ist die Zahlung von Zuschlägen durch Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge klar geregelt. Blink unterstützt dabei zuschlagspflichtige Zeiten einfacher zu identifizieren. Für die Auswertung von Zuschlägen und den seit 30.7.2020 geltenenden Nachweispflichten bzgl. der Zuschläge gibt es einen Excelexport in Blink, der alle relevanten Informationen zusammenfasst.
Zuschläge in Blink werden immer nur mit der Dauer in h angegeben, nicht in € Beträgen. Die finanzielle Auswirkung eines Zuschlags muss immer im Lohnprogramm erfolgen.
🎬 Video zu den Zuschlägen in Blink nach Entsendegesetz vom Juli 2020
Zuschläge in Blink
Sonntagszuschlag
Wenn eine Arbeitszeit an einem Sonntag erfasst oder manuell angelegt wird, so wird automatisch ein Sonntagszuschlag berechnet und ausgewiesen.
Feiertagszuschlag
Wenn eine Arbeitszeit an einem Feiertag erfasst oder manuell angelegt wird, so wird automatisch ein Feiertagszuschlag berechnet und ausgewiesen. Wichtig: Der Feiertag muss im Mitarbeiterkalender angelegt sein, nur dann wird ein Zuschlag berechnet.
Nachtzuschlag
In Blink kann in den Systemeinstellungen festgelegt werden, wann der nachtzuschlagspflichtige Zeitraum beginnt bzw. endet. Alle Arbeitszeiten, die in diesem Bereich erfasst werden, sind nachtzuschlagspflichtig und Blink weist automatisch einen Zuschlag aus.
Belastungszuschlag
Der Belastungszuschlag (Überstundenzuschlag) ist fällig, wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin an einem Tag mehr als 8 Stunden arbeitet oder in einer Arbeitswoche mehr als 40 Stunden. Der Belastungszuschlag muss daher immer wochenweise betrachtet werden, denn es muss der Betrag abgerechnet werden, der für den Arbeitnehmer besser ist.
Auf Grund der nachträglichen Berechnung ist der Belastungszuschlag in Blink nicht direkt sichtbar, sondern taucht nur beim Excelexport der Zuschläge (siehe unten) bzw. als kalkulierte Summe in den Berichtsvorlagen auf.
Erschwerniszuschlag
Neben den vier o.g. Zuschlägen gibt es natürlich noch weitere Zuschläge (z.B. Erschwerniszuschlag beim Tragen einer Maske), die fällig werden können. Da Blink diese im Standard (noch) nicht unterstützt, müssen diese manuell dokumentiert und ausgewertet werden.
Zuschläge bearbeiten
Zuschläge werden von Blink automatisch berechnet und normalerweise ist eine manuelle Nachbearbeitung nicht notwendig. Falls doch kann man Zuschläge über die Detailansicht einer Arbeitszeit bearbeiten.
Dokumentation laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Excel-Export
Beim Standard Excel Export werden Zuschläge in einer separaten Spalte mit ausgewiesen. Der Standard Excel-Export enthält neben den Zuschlägen alle weiteren Details zu Einsatzort, Leistungsarten usw.
Um den geänderten Anforderungen des Arbeitnehmer Entsendegesetzes (AEntG) zu entsprechen gibt es in Blink einen zusätzlichen Excelbericht, in dem die vom AEntG geforderten Informationen enthalten sind:
- Zuschlagsbeginn
- Ende
- und Dauer
Der Zuschlagsbericht kann über die Mitarbeitersuche abgerufen werden:
- Gehen Sie in die Mitarbeitersuche und suchen Sie nach den Mitarbeitern, die Sie auswerten wollen
- Markieren Sie in der ersten Spalte die Mitarbeiter oder klicken Sie auf "alle markieren"
- Klicken Sie auf "Massenaktionen" und "Excel-Export" und wählen dann im Dropdown den Bericht "Zuschläge im Detail"
Hinweise zum Zuschlagsbericht:
- Es werden immer volle Wochen exportiert
- Der Bericht enthält nur die Zuschlagszeiten, nicht die normal gearbeiteten Zeiten
- Der Bericht dient dazu, den Aufzeichnungspflichten aus dem AEntG nachzukommen. Zuschläge, die nicht mit Blink erfasst werden müssen separat dokumentiert werden
- Beim Belastungszuschlag werden sowohl die täglichen Überstunden, als auch die wöchentlichen angezeigt. Die Entscheidung, welche Summe für den Arbeitnehmer besser ist, muss vom Anwender entschieden werden.
Berichtsvorlagen
In den Blink Berichtsvorlagen können Platzhalter für die Summe der Zuschläge hinterlegt werden. So kann pro Zuschlagstyp eine Summe ermittelt und im PDF angezeigt werden.